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BEMA

FLA


Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung


Bewertungszahl
14
Betrag in Euro*
» 21,30 €
BEMA ⇄ GOZ/GOÄ
1020 Lokale Fluoridierung
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kalenderhalbjahr, frühestens nach Ablauf von 4 Monaten

Leistungsinhalt:
  • Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
  • inkl. der Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen
  • inkl. relativen Trockenlegung der Zähne

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. FLA kann bei Versicherten vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat abgerechnet werden. Sie umfasst die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung einschließlich der Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen und der relativen Trockenlegung der Zähne.
  2. Die Leistung nach Nr. FLA kann zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.
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