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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

eMP


Aktualisierung elektronischer Medikationsplan


Bewertungszahl
3
Betrag in Euro*
» 3,80 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Einwilligung des Versicherten inkl. Dokumentation
  • Aktualisierung eines elektronischen Medikationsplans durch Verordnung eines apothekenpflichtiger Arzneimittels
  • ggf. auch Aktualisierung eines elektronischen Notfalldatensatz durch das selbe Medikament

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. eMP ist für die Aktualisierung eines elektronischen Medikationsplans in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel einmal je Sitzung abrechenbar.
  2. Die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans soll auf den elektronischen Notfalldatensatz übertragen werden, soweit ein solcher vorhanden und die vorliegende Information zu aktualisieren ist. In diesem Fall können die Leistungen nach den Nrn. eMP und NFD bezogen auf denselben Sachverhalt nicht nebeneinander abgerechnet werden.
  3. Vor dem Zugriff auf die Daten des elektronischen Medikationsplans ist die Einwilligung des Versicherten einzuholen und in der Patientenakte zu dokumentieren.
  • Diese Gebühr beschreibt die Aktualisierung von Daten des elektronischen Medikationsplans, die im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Behandlung durch Verordnung eines apothekenpflichtiger Arzneimittels anfallen.
  • Nur zu befüllen bei apothekenpflichtigen Arzneimittelen mit Angabe von Dosierung, Anwendungsdauer und den Zeitpunkt der Einnahme.
  • Nicht neben der Eintragung im Notfalldatensatz berechenbar für den selben Sachverhalt wenn ein Arzneimittel zeitgleich aufgenommen wird.
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