BEMA

62


Alveolotomie


Bewertungszahl
36
Betrag in Euro*
» 47,64 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Freilegen des Knochens
  • Resektion der Alveolarfortsätze nicht abgeheilter Kiefer
  • primäre Wundversorgung
  • Naht

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Resektion der Alveolarfortsätze in einem Gebiet von vier und mehr Zähnen in einem Kiefer ist nach dieser Nummer abrechnungsfähig.
  2. Die Resektion der Alveolarfortsätze über das Gebiet von mehr als acht Zähnen in einem Kiefer ist zweimal nach Nr. 62 abrechnungsfähig.
  3. Die Resektion der Alveolarfortsätze in einem Gebiet bis zu drei Zähnen in einem Kiefer ist nur dann abrechnungsfähig, wenn sie in besonderer Sitzung erbracht wurde.
  4. Das Gebiet muss nicht zusammenhängend sein.
  • Nicht berechenbar für eine Knochenglättung oder Entfernung störender Knochenkanten. Hierfür kann die BEMA 46 berechnet werden.
  • Formung des Kieferknochens bei einem ausgeheiltem Kiefer können entsprechend über die BEMA 58 berechnet werden.
Fehlerteufel zugeschlagen?
Bitte melde uns den Fehler für ein noch besseres DentClub Abrechnungsportal.

September 2026

Bild
Webinar

Abrechnung von Reparaturen am Zahnersatz

23.09.2026 um 15:00 Uhr
5 Club-Punkte 4 CME

Oktober 2026

Bild
Webinar

Abrechnung elektronische Patientenakte (ePA)

14.10.2026 um 16:00 Uhr
2 Club-Punkte 1 CME
Bild
Webinar

Mitarbeiterunterweisung KI - Kompetenzpflicht

21.10.2026 um 15:00 Uhr
5 Club-Punkte 4 CME

DentClub Newsletter abonnieren!

Melde Dich jetzt an und sicher Dir 5% Rabatt auf Dein nächstes Webinar oder Deine nächste Weiterbildung! Erfahre so das Neueste über Abrechnungsthemen und Weiterbildungen in der Dentalwelt.