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BEMA

61


Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale


Bewertungszahl
72
Betrag in Euro*
» 95,28 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Lippenbändchen

Leistungsinhalt:
  • Lippenbändchenkorrektur bei echtem Diastema mediale
  • Durchtrennung des Knochenseptum
  • Rückverlegung und Fixierung
  • Naht

Abrechnungsbestimmungen:
  • Eine Leistung nach Nr. 61 kann nur abgerechnet werden, wenn das Septum durchtrennt wird.
  • Kann nur berechnet werden, wenn zwingend das Knochenseptum durchtrennt wird.
  • Nicht berechenbar für die Entfernung des Lippenbändchens (Frenektomie). Hierfür kann die BEMA 57 berechnet werden.
  • Nicht berechenbar bei einem unechtem Diastema (Lücke durch Raumüberschuss bei Agenesie der seitlichen Schneidezähne, bei nasopalatinaler Zyste, Diastase etc.).
  • Nicht für die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des weichteiligen Lippen- oder Zungenbändchens
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