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BEMA

58


Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung


Bewertungszahl
48
Betrag in Euro*
» 63,52 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Knochenresektion am Alveolarfortsatz als selbständige Leistung im ausgeheilten Kiefer
  • Formung des Prothesenlagers
  • primäre Wundversorgung
  • Naht

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 58 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entfernen von Zähnen oder einer Osteotomie erbracht wird.
  2. Eine Leistung nach Nr. 58 kann nicht abgerechnet werden, wenn eine Osteotomie in derselben Sitzung in derselben Kieferhälfte oder dem Frontzahnbereich erbracht wird.
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