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Weiterbildung

Abrechnungsmanager/-in ZFA

Köln/Bonn am 20. April 2026 um Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

41a


Leitungsanästhesie, intraoral


Bewertungszahl
16
Betrag in Euro*
» 21,17 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Leitungsanästhesie, intraoral

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Leistungen nach den Nrn. 40 und 41 sind auch bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen auf dem Erfassungsschein abzurechnen. Dies ist bei der Abrechnung zu kennzeichnen.
  2. Die Abrechnung einer Leistung nach der Nr. 41 kann nur erfolgen, wenn die Infiltrationsanästhesie (Nr. 40) nicht ausreicht. Dies ist gegeben:
    • im Unterkiefer in der Regel,
    • im Oberkiefer bei entzündlichen Prozessen, die die Anwendung der Infiltrationsanästhesie nicht gestatten, oder bei größeren chirurgischen Eingriffen, nicht bei Nrn. 43 bis 46, 49 und 50.
  3. Bei chirurgischen und parodontal-chirurgischen Leistungen können in begründeten Ausnahmefällen die Nr. 41 und die Nr. 40 abgerechnet werden, wenn nur so eine ausreichende Anästhesietiefe oder die Ausschaltung von Anastomosen erreicht werden kann.
  4. Bei lang dauernden Eingriffen ist die Nr. 41 ein zweites Mal abrechnungsfähig.
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