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BEMA

23


Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle


Bewertungszahl
17
Betrag in Euro*
» 22,50 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Trennstelle

Leistungsinhalt:
  • Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers
  • Entfernung eines abgebrochenen Wurzelstiftes
  • Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges

  • Die Entfernung einer Krone bei einer Extraktion kann nur in Ausnahmefällen zusätzlich berechnet werden, wenn z. B. die Erhaltungsfähigkeit eines Zahnes vor seiner Extraktion geprüft werden muss und dies anders nicht möglich ist.
  • Nicht berechenbar für die Entfernung von abgebrochenen Wurzelkanalinstrumenten oder Feilen im Kanal.
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