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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

153b


Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 153 a zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht


Bewertungszahl
26
Betrag in Euro*
» 32,96 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Besuch, je weiteren Versicherten in der selben Einrichtung

Leistungsinhalt:
  • Besuch eines Versicherten
  • Eingehende Untersuchung
  • Beratung eines Kranken

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Zu den Einrichtungen zählen stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen, in denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zwecks der Einrichtung stehen.
  2. Die Leistungen nach Nrn. 153 a und 153 b sind neben den Leistungen nach Nrn. 151, 152 a, 152 b, 154 und 155 nicht abrechnungsfähig. Die Nrn. 153 a und 153 b können zusätzlich zum Wegegeld und zur Reiseentschädigung abgerechnet werden.
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