Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht
Bei der Herstellung von implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktionen) kommt es häufiger zu Schwierigkeiten in der Beantragung, Genehmigung und der Abrechnung. Mit...
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Die Berechnung von Reparaturen von Zahnersatz ist häufig eine Herausforderung, da sich viele Zahnarztpraxen unsicher bei der korrekten Abrechnung fühlen....
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In dieser Fortbildung lernst Du, wie Du sicher die vertragszahnärztliche Abrechnung durch BEMA-Gebühren im Zusammenhang mit der Eintragung und Verarbeitung...
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