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BEMA

107a


Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten, je Sitzung


Bewertungszahl
16
Betrag in Euro*
» 21,17 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung, je Kalenderhalbjahr

Leistungsinhalt:
  • Entfernung harter Zahnbeläge (z. B. Zahnstein)
  • Händische oder mechanische Entfernung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. 107a ist einmal pro Kalenderhalbjahr abrechnungsfähig. Sie kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderhalbjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107 abgerechnet worden ist.
  • Kann nur berechnet werden, wenn ein Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder der Patient Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhält.
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