BEMA

107


Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung


Bewertungszahl
16
Betrag in Euro*
» 21,17 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung, je Jahr

Leistungsinhalt:
  • Entfernung harter Zahnbeläge (z. B. Zahnstein)
  • Händische oder mechanische Entfernung

Abrechnungsbestimmungen:
  • Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Die Leistung nach Nr. 107 kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107a abgerechnet worden ist.
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