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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

106


Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung


Bewertungszahl
10
Betrag in Euro*
» 12,68 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Einschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer (Artikulationsausgleich)
  • Beseitigen scharfer Zahnkanten (abgeschliffen, abgebrochen u. Ä. überstehende alte Füllungsränder)
  • Entfernung von Klammern nach eine Extraktion bei Klammerprothesen
  • Glättung von nicht benötigten Klammern etc. oder Verbindungselemente bei kieferorthopädischen Geräten.

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Zum Artikulationsausgleich ist auch für das Beschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer die Nr. 106 einmal je Kiefer ansatzfähig. Neben einer Leistung nach der Nr. 106 kann eine Leistung nach der Nr. 89 für denselben Kiefer nicht abgerechnet werden.
  2. Das Beseitigen störender Prothesenränder kann nur dann auf dem Erfassungsschein abgerechnet werden, wenn die Prothese länger als drei Monate eingegliedert ist. Das gleiche gilt sinngemäß für Druckstellen bei Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit einer Prothese.
  • Nicht berechenbar für Einschleifmaßnahmen im Zusammenhang mit einer systematischen PAR-Behandlung. Hierfür kann die BEMA 108 berechnet werden.
Nicht zusätzlich abrechenbar:
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