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BEMA

105


Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung


Bewertungszahl
8
Betrag in Euro*
» 10,59 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten (Salben, Creme oder Lösungen)
  • Behandlung von Prothesendruckstellen

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Behandlung von Prothesendruckstellen kann nur dann auf dem Erfassungsschein abgerechnet werden, wenn die Prothese länger als drei Monate eingegliedert ist. Das gleiche gilt sinngemäß für Druckstellen bei Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit einer Prothese.
  • Nicht berechenbar für eine Mundspülung vor Behandlungen z.B. bei chirugischen Eingriffen mit CHX.
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