DentClub Abrechnungsportal

BEMA

05


Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten


Bewertungszahl
20
Betrag in Euro*
» 26,47 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Abstrich zu Frühdiagnostik v.a. Karzinom, je 12 Monate bei Leukoplakie, Erythroplakie

Leistungsinhalt:
  • Zytologische Entnahme als Abstrich
  • Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur zur Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen abgerechnet werden.
  2. Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur bei Vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus einmal innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet werden.
  • Diese Gebühr beschreibt die zytologische Entnahme (z. B. Körperzellen zur Krebsvorsorge) durch Abstrich z. B. als Zunge- oder Schleimhautabstrich für die spezielle Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen oder bei effektiven vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus.
  • Die Entnahme eines zytologischen Abstriches kann durch eine Bürste, einem Wattestäbchen, einem Spatel (z.B. Holzspatel) oder speziellen Abstrichentnahmesystemen entnommen werden.
  • Mit dieser Leitung sind alle Materialien, inkl. Aufbereitung und Fixierung abgegolten.
  • Nicht berechenbar für ein Abstrich zum Zweck einer mikrobiologische Untersuchung (z. B. Bakterien oder Pilze).
Nicht zusätzlich abrechenbar:
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