DentClub Abrechnungsportal

BEMA

02


Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps


Bewertungszahl
20
Betrag in Euro*
» 26,47 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Notfall

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Neben einer Leistung nach der Nr. 02 ist für dieselbe Sitzung eine Leistung nach der Nr. Ä 1 nicht abrechnungsfähig.
  • Kann nur berechnet werden für eine aktive Hilfestellung (z.B. durch Reanimation, Hilfeleistung bei anaphylaktischer Schock) inkl. Betreuung durch den Zahnarzt selbst.
  • Nicht berechenbar für reine Beaufsichtigung des Patienten durch den Zahnarzt oder ZFA. Es muss eine aktive Hilfestellung gegeben sein.
  • Notwendige Hilfeleistungen (z. B. durch Injektionen von Arzneimittel bei Ohnmacht oder anaphylaktischer Schock) kann zusätzlich berechnet werden.
Zusätzlich abrechenbar:
Nicht zusätzlich abrechenbar:
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