in der Fassung vom 8. Dezember 2004
veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005 (S. 4 094)
in Kraft getreten am 1. Januar 2005
zuletzt geändert am 18. Februar 2016
veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 03.05.2016 B1)
in Kraft getreten am 4. Mai 2016
I. Versorgung mit Zahnkronen
II. Versorgung mit Brücken
III. Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz
IV. Kombinationsversorgung
V. Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz)
Bei der Herstellung von implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktionen) kommt es häufiger zu Schwierigkeiten in der Beantragung, Genehmigung und der Abrechnung. Mit...
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In der zahnmedizinischen Ökonomie stellt das Abrechnungsmanagement einen kritischen Erfolgsfaktor für Zahnarztpraxen dar. Die Komplexität des dualen Abrechnungssystems (BEMA sowie...
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