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Abrechnung: elektronische Patientenakte (ePA)

Online am 21. Mai 2025 um 16:00 Uhr

BEMA

7700


Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


Bewertungszahl
5
Betrag in Euro*
» 6,34 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Bescheinigung

Leistungsinhalt:
  • Ausstellen kurzer zahnärztlicher Bescheinigungen
  • z. B. kurzes Zeugnis oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Nicht berechenbar für Überweisungen, Behandlungsanweisungen an mit-, weiter- oder nachbehandelnde Kollegen sowie Bestätigungen des Behandlungstermins für Schulen oder Arbeitgeber.
  • Nicht berechenbar für das Ausfüllen der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  • Achtung: Unterschiedliche Auslegung/Kommentierung einzelner KZVen zu dieser Gebühr liegen vor. Bitte entsprechend bei der jeweiligen KZV nachfragen.

Nicht zusätzlich abrechenbar:

Weitere Gebühren im BEMA Abschnitt

BEMA-GOZ Teil B: VI. Berichte, Briefe
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