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BEMA

94a


Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen Präparation eines Ankerzahnes (Brückenpfeilers)


Bewertungszahl
0
Betrag in Euro*
» 0,00 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je angefangene Versorgung

Leistungsinhalt:
  • Halbe Bew.-Zahl nach den Nrn. 90 und 91
  • Präparation eines Ankerzahnes (Brückenpfeilers) mit darüber hinausgehenden Maßnahmen: Dreiviertel der Bew.-Zahl  nach den Nrn. 90 und 91
  • Sind nach der Funktionsprüfung der Brückenanker weitere Maßnahmen erfolgt: Dreiviertel der Bew.-Zahl nach Nr. 92

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Soweit der Zahnarzt erklären kann, warum es nicht zur Vollendung der vorgesehenen Leistungen gekommen ist, vermerkt er dies im Rahmen der Abrechnung.
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