Erwachsene, die beim Schlafen unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) und als Folge davon zum Beispiel unter Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen leiden, können zukünftig eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene auch über die gesetzliche Krankenversicherung bekommen.
Zahnärzte dürfen diese Schiene entsprechend dem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Beschluss verordnen, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird für die Betroffenen zahntechnisch individuell angefertigt. Die zweiteilige verstellbare Schiene wird während des Schlafens auf den Zähnen getragen. Das Gerät drückt den Unterkiefer sanft nach vorne. Dadurch wird das Gewebe, an dem die Zunge im Mundraum angewachsen ist, gespannt und die Zunge nach vorne gezogen. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen.
Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann als vertragsärztliche Leistung verordnet werden, wenn die Abrechnungsziffern vorliegen. Wir halten Sie über die Aufnahme der neuen BEMA-Gebührenziffer in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen auf laufenden. Einen genauen Termin darüber ist noch nicht bekannt.
Quelle: G-BA, 20.11.2020