Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt.
Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Die neuen Leistungen sollen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.
Abrechnungshilfe der UTP
Die Leistung der Unterstützende Parodontitistherapie (UTP) findet Einzug in die BEMA und kann damit für alle GKV Patienten im Sinne einer systematischen Behandlung von Parodontitis berechnet werden. Wir haben in einer Abrechnungshilfe die UTP und deren spezielle Abrechnungsbestimmungen zusammengefasst.
Link: Abrechnungshilfe für die Berechnung der UTP
Neue Gebührenziffern in der BEMA
Die Gebührenziffern stehen noch unter Vorbehalt und müssen erst durch das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt werden. Die geringe Punktzahl und die hohe Dokumentationspflicht bei allen neuen Leistungen spiegeln nicht den Aufwand in der Praxis wieder.
BEMA | Leistungsbeschreibung |
ATG | Parodontologisches Aufklärungs-und Therapiegespräch (28 Punkte) |
MHU | Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (45 Punkte) |
AIT | Antiinfektiöse Therapie
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BEV | Befundevaluation(32 Punkte) |
CPT | Chirurgische Therapie
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UPT | Unterstützende Parodontitistherapie
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